innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 12.10.2027 zugehen. until innerhalb von 175 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
ZV-L2-26-0584000-412.08 Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Generalplanerleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 7, Bauphysik
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 12.08.2027 zugehen. until innerhalb von 176 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.03.2027 zugehen. until innerhalb von 530 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 21.10.2026 zugehen. until innerhalb von 540 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
ZV-SV-26-0670000-4121.06 Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord, in Teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland, den Gemeinden Reußenköge, Wallsb...
You are using an outdated browser that does not correctly display all the contents of iTWO Tender. In order to make full use of our pages in appearance and function, we recommend that you install one of the newer browsers below:
We use cookies to provide our services and to optimize them for you and to continuously improve them. You can find more information about cookies in our data protection declaration.
In order to be able to use our services, cookies must be activated in your browser!